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sepa lastschriftverfahren

Was hat es mit der neuen SEPA-Verordnung auf sich
und was ändert sich für Firmen-Lastschriftkunden?

Ab 01. Februar 2014 müssen Unternehmen bei der Abwicklung von Lastschriften in der Währung Euro bestimmte technische Umstellungen vornehmen bzw. einhalten. Diese Neuerungen ermöglichen eine voll automatische Verarbeitung des Zahlungsprozesses ohne erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe. Das spart Zeit und Kosten.

WICHTIG:

In den Genuss der SEPA-Fristverlängerung bis August 2014 kommen ausschließlich Privatkunden, nicht aber Unternehmen und/oder Handel.
Die neuen einheitlichen Zahlungs-Verfahren sind für Euro- Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.

Die SEPA-Lastschrift – ein Name, zwei Verfahren

Die SEPA-Lastschrift wurde im November 2009 offiziell eingeführt und ist sowohl national als auch international nutzbar. Man unterscheidet hierbei zwei SEPA-Lastschriftverfahren: das SEPA-Basislastschriftverfahren sowie das Firmenlastschriftverfahren.

WICHTIG:

safer-print.de bietet Ihnen als Bezahlart ausschließlich das Firmenlastschriftverfahren an.

Die SEPA-Firmenlastschrift ist ausschließlich im Verkehr mit Unternehmen möglich und ähnelt dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Die Zahlstelle ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen. SEPA-Firmenlastschriften müssen der Zahlstelle einen Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag vorliegen.

NEU: IBAN und BIC

Bei der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) und den BIC (Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert, nicht mehr (wie bisher üblich) durch Kontonummer und Bankleitzahl. Die wichtigste Nummer der neuen Verordnung für Bankkunden ist hierbei eindeutig die IBAN. Je nach Land ist die IBAN unterschiedlich lang. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Vom Prinzip her ist die Nummer aber immer gleich aufgebaut. Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, und einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails enthält. In Deutschland sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer.

Besonderheiten zum BIC

Die Angabe des BIC wird nach dem 01. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 01. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen zur Identifizierung der Kontoverbindung nicht mehr notwendig sein.

Wo und wie lange muss der BIC angegeben werden?

  • Bis zum 01. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands
  • Bis zum 01. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union, Island, Liechtenstein, Norwegen)

Falls die SEPA-Verordnung bis zum 01. Februar 2016 in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) wider Erwarten noch keine Anwendung gefunden haben sollte, muss der BIC auch über dieses Datum hinaus bei grenzüberschreitenden Zahlungen angegeben werden. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers oder des Zahlungsempfängers muss dazu in dem jeweiligen Land ansässig sein.

  • Bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco
  • Bei Zahlungen, die nicht in Euro erfolgen


NEU: Gläubiger-Identifikationsnummer für den Zahlungsempfänger

Um als Zahlungsempfänger (z.B. Unternehmen, Handel) das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, braucht der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Dabei handelt es sich um eine eindeutige kontounabhängige Kennung, die den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen:
http://www.glaeubiger-id.bundesbank.de/

WICHTIG:

Wenn Sie bei safer-print.de im Rahmen der SEPA-Verordnung (weiterhin) per Lastschrift bezahlen möchten, sind folgende Schritte notwendig:

  • Registrierung als Firmenkunde bei safer-print.de
  • Übermittlung folgender Daten an safer-print.de: Kontoinhaber (Account), BIC und IBAN
  • Daraufhin erhalten Sie ein 2-seitiges PDF von uns
  • Die Ausfertigung für den Zahlungsempfänger (safer-print.de) bitte rechtsgültig unterschreiben und zusätzlich von Ihrer Bank zur Kenntnisnahme unterschreiben lassen (eine versäumte Bankvorlage kann durch dieses Verfahren ausgeschlossen werden)
  • Die Ausfertigung für den Zahlungsempfänger bitte per Post oder Fax zurück an uns (Fax: 09332-5921-38 / Postadresse: safer-print GbR, Fleischmannstraße 3, D-97340 Marktbreit)
  • Die zweite Ausfertigung bleibt bei Ihrer Bank


Im Anschluss daran können Sie – wie gewohnt – die bequeme Zahlart Lastschrift bei safer-print.de nutzen!

WICHTIG:

Vergessen Sie nicht, auf Ihren Geschäftsdrucksachen (z. B. Briefbogen) rechtzeitig die erforderlichen Angaben für die neue SEPA-Verordnung zu ergänzen!

Besuchen Sie in unserem Online-Portal die Rubrik Briefbogen:
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Tipp:

Wenn Sie lieber per Vorauskasse bezahlen möchten, können Sie sich im Anschluss an Ihre Bestellung automatisch einen Vordruck für den Zahlungsträger herunterladen. Dieser ist selbstverständlich auch schon auf SEPA umgerüstet.


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